Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Gutachten handelt es sich um ein 801 m² großes Grundstück mit einem freistehenden, unterkellerten Einfamilienhaus. Erdgeschoss und Dachgeschoss sind ausgebaut. Die Wohnlage, die Qualität der Baukonstruktion und die Gebäudeausstattung sind überwiegend unterdurchschnittlich. In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes bzw. 70 Prozent des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Die Wertmindestgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) gelten daher nicht mehr.
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