Versteigerungsakte
Bei dem Objekt handelt es sich um Wohnungseigentum (72 m² Wohnfläche, Stellplatz) in einer Wohnungseigentumsanlage mit 60 Einheiten. Die Anlage wurde für unbewohnbar erklärt und befindet sich in einem abbruchreifen Zustand. Das Objekt besitzt einen Miteigentumsanteil von 16,281/1.000 am Grundstück (8.980 m²). Der Verkehrswert wurde auf Grundlage des "Freistellungswertes" bestimmt, der sich aus dem Bodenwert abzüglich der Freilegungskosten und sonstiger wertbeeinflussender Umstände zusammensetzt. Der Wert des einzelnen Wohnungseigentums entspricht dem Bruchteil des Miteigentums zum Gesamtwert. Hinweise: 1. Das Amtsgericht Kleve vermittelt keine Besichtigungstermine. 2. Bitte beachten Sie das beigefügte Merkblatt für Bietinteressenten. 3. Auf Grund der Datenschutzbestimmungen kann derzeit eine Bekanntgabe der betreibenden Gläubiger (auch telefonisch) nicht erfolgen.
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