Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Das Grundstück Flur 14, Flurstück 320 ist mit einem 1973 ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde. Das in Massivbauweise errichtete Gebäude ist eingeschossig und voll unterkellert. Zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. Teilung verfügte das Wohnhaus überein nicht ausgebautes Satteldach. Der nachträgliche Dachausbau sowie die Neudeckung des Daches mit glasierten Tondachziegeln wurden seitens des aktuellen Eigentümers des Wohnungseigentums im Erdgeschoss (It. Teilungsplan rot umrandet) des Gebäudes ausgeführt. Die Fassaden sind verputzt, die Fenster der zu bewertenden Wohnung im Untergeschoss stammen überwiegend noch aus dem Baujahr des Gebäudes und sind als zweischeibenverglaste Holzfenster ausgeführt. Der vom Flur aus zugängliche Kellerraum der Wohnung im Untergeschoss verfügt über ein kleines Kunststoff-Fenster (Baujahr 1 997), das sich in einem Lichtschacht befindet. Auch das Bad verfügt über einen Lichtschacht. Hier besteht das Fenster jedoch aus einem zweischeibenverglasten Holzfenster. Das Wohnhaus beinhaltet zwei Sondereigentume, von denen das Sondereigentum an der Wohnung im Untergeschoss des Gebäudes (im Teilungsplan blau umrandet) das Versteigerungsobjekt ist. Die Wohnung im Untergeschoss wird separat von außen im Bereich der süd-östlichen Fassade erschlossen und verfügt über einen Windfang mit angrenzendem Flur, von dem ein straßenseitiges Wohnzimmer, die Küche, zwei Zimmer sowie hangseitig ein unbeheizter Kellerraum, ein Bad und ein größeres Schlafzimmer (It. Grundriss „Trockenraum") erschlossen werden. Anzumerken ist, dass das Fenster im Trockenraum nicht die Anforderungen an die bauordnungsrechtlich herzustellende Belichtungsfläche (l/8tel der Bodenfläche) erfüllt. Bei der Bewertung wurde der Raum daher nur zur Hälfte angesetzt, so dass sich die Wohnfläche auf rd. 101 m2 beläuft.
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Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
-32% vs. bundesweiter Durchschnitt
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Gesetzliche Sätze — keine Steuerberatung; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht. Reconciled with ODS curated CSV (#850).
Kein Bauleitplan an diesem Punkt vorhanden.
Keine kartierte Lärmbelastung an diesem Punkt (unter der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
Keine Immobilienrichtwertzone an diesem Punkt.
Daten aus dem MaStR; kleine Anlagen können unterdrückt oder approximiert sein.
Für diesen Ort liegen keine statistischen Kennzahlen der Stadt Köln vor.