Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Gutachten handelt es sich um teilweise bebaubare Grundstücke (bzgl. der Flurstücke 531,532,533,524,523) wobei die Bebaubarkeit der Flurstücke 531 und 532 infolge von Form, Lage und Größe durch die Baugrenze erheblich beschränkt ist. Für das Flurstück 533 ergibt sich ebenfalls eine eingeschränkte Bebauungsmöglichkeit. Die zu bewertenden Flurstücke sind mit erheblichem Grünaufwuchs versehen, insbes. auch teilw. mit Bäumen, die durch die Baumschutzordnung der Stadt Essen infolge ihrer Art und Größe geschützt sind; ggf. gilt nicht die Baumschutzordnung sondern Forstrecht, da hier für die gesamte betroffenen Fläche die gesetzl. Waldeigenschaften vorliegen. Außerdem hat sich auf dem der Bäuminghausstr. Zugewandten und heute unbebauten Grundstücksbereich bis in die 1980er Jahre eine weitere Bebauung befunden, über deren Nutzung z.Zt. Des Abbruchs keine Informationen vorlagen. In diesem Bereich können Fundamentreste oder auch verfüllte Kellerräume durch die Altbebauung im Untergrund nicht ausgeschlossen werden. Die Grundstücke sind zw. 4 und 355 m² groß. Verkehrswerte a) Flurstück 261: 1.200,00 , b) Flurstück 530: 1.600,00 , c) Flurstück 533: 27.000,00 , d) Flurstück 531: 3.000,00 , e) Flurstück 523: 16.000,00 , f) Flurstück 524: 104.000,00 , g) Flurstück 532: 2.600,00, Gesamtwert der als wirtschaftliche Einheit zu betrachtenden Flurstücke 261,523,524 : 121.200,00 sowie der als wirtschaftliche Einheit zu wertenden Flurstücke 530,531,532,533: 34.200,00 , insgesamt damit: 155.400,00 Sofern Sicherheitsleistung durch Überweisung erfolgen soll, sollte diese spätestens eine Woche vor dem Versteigerungstermin auf das Konto der Zentrale Zahlstelle Justiz bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, BIC: WELADEDD, veranlasst werden. Dabei sind als Verwendungszweck neben dem Stichwort "Sicherheit AG Essen" auch der Tag des Versteigerungstermins und das Aktenzeichen anzugeben. Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit dem Zugang zum Sitzungssaal: Der Versteigerungstermin wird nach Weisung des/der Vorsitzenden unter Beachtung der am Terminstag geltenden Empfehlungen und Verordnungen durchgeführt. Das Platzangebot für den genutzten Sitzungssaal ist begrenzt. Aufgrund dessen erhalten vorrangig Verfahrensbeteiligte und Bietinteressenten Einlass in den Sitzungssaal. Das Bietinteresse ist durch Vorlage der Bietsicherheit (Überweisungsbeleg, Scheck, Bankbürgschaft) glaubhaft zu machen.
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