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Versteigerungsakte
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine unbebaute, nahezu rechtwinklig geschnittene Grundstücksparzelle, die überwiegend mit Wildwuchs bewachsen ist. Die Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens kann nur im Rahmen einer Bauvoranfrage unter Beachtung der vorhandenen planungsrechtlichen Festsetzungen für Bauvorhaben verbindlich geprüft werden. Im Falle einer Bebauung sind Untersuchungen zum Altbergbau erforderlich.
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