Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Das durch eine Miteigentümerin eigengenutzte Grundstück wurde 1976/1978 mit einem tlw. unterkellerten Einfamilienhaus und einer Doppelgarage bebaut. Es bleibt eine bedingte und befristete Auflassungsvormerkung (Vereinbarung nach sog. "Modrow-Kaufvertrag" vom 18.03.1999), welche ein bis 18.03.2029 befristetes Vorkaufsrecht zugunsten des Landes Berlin sichert, bestehen und ist zu übernehmen. Wegen der wesentlichen Änderung des Bodenrichtwertes seit Erstellung des Gutachtens wurde der Verkehrswert abweichend vom Gutachten am 24.05.2022 neu auf 612.000,00 EUR festgesetzt.
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