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Versteigerungsakte
Ehemaliger Bauernhof als im Denkmalverzeichnis eingetragenes Baudenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz LSA, weitläufige bebaute Hofanlage der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Haupthaus um 1877 in Massivbauweise errichtet, alle Gebäude vollständig wirtschaftlich überaltert, massiv beschädigt, teilweise eingestürzt oder zurückgebaut. § 14 DenkmSchG LSA ist zu beachten, außerdem befindet sich das Grundstück im Bereich des archäologischen Flächendenkmals „historischer Ortskern Welbsleben“, weswegen nach § 9 Absatz 2 DenkmSchG LSA Erhaltungspflicht besteht.
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