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Laut Gutachter: Bei dem Bewertungsgrundstück handelt es sich um ein landwirtschaftliches Flurstück, welches direkt an die Ortslage angrenzt. Das Flurstück ist ca. 4,5 m breit und liegt zwischen einem bebauten Flurstück und einem forstwirtschaftlichen Flurstück. Es ist tlw. geschottert. Das Flurstück wurde als rückwertige Zuwegung zu einem Wohnhaus genutzt.
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