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Versteigerungsakte
Es handelt sich um ein mit einem um 1920 errichteten Wohnhaus mit ca. 125 m² Wohnfläche und Nebengelassen bebautes Grundstück, welches sich im Bereich eines archäologischen Kulturdenkmals gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA befindet. § 14 und § 17 DenkmSchG LSA sind zu beachten. Das Dachgeschoss des Wohnhauses ist zu Wohnzwecken unbefristet vermietet.
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