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Einfamilienhausgrundstück mit Endhaus einer Reihenbebauung einseitig angebaut, vermutlich vor 1900 errichtet, stark beschädigt, mehrjährig leerstehend, Giebelwand zu werbezwecken vermietet. Das Grundstück ist nicht an das örtliche Stromnetz angeschlossen. Es sind Denkmalschutzvorschriften gem. §§ 2 II Nr. 2 und 14 I und II DenkmSchG LSA zu beachten.
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