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Laut Gutachten handelt es sich vorliegend um Miteigentum, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Obergeschoss gelegenen Wohnung nebst einem Kellerraum, im Aufteilungsplan jeweils mit Nr. 1 bezeichnet. Sie hat eine Wohnfläche von rd. 58,05 m2. Das Gebäude stammt aus dem Jahr ca. 1900 steht unter Denkmalschutz und wurde 1988 umfangreich renoviert und umgebaut. Wohnungseigentum/ Teileigentum
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