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Laut Gutachten handelt es sich vorliegend um eine wirtschaftliche und reale Einheit, bestehd aus zwei Miteigentumsanteilen. 1. Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an den im Erdgeschoss gelegenen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, im Aufteilungsplan jeweils mit Nr. 6 bezeichnet und 2. Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an den im Erdgeschoss bzw. Obergeschoss gelegenen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, im Aufteilungsplan jeweils mit Nr. 7 bezeichnet, welche aktuell gastronomisch genutz werden und vermietet sind.
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