Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Bei der zu bewertenden Liegenschaft handelt es sich um ein gemischt genutztes Gebäude, das ursprünglich, im Jahr 1948/1951, als 2-geschossiges Wohnhaus mit im Erdgeschoss errichteten Garagen genehmigt worden ist. In den anschließenden Jahren erfolgte im Erdgeschoss eine Nutzungsänderung zu einem Beerdigungsinstitut. Angaben über Genehmigung und Zeitpunkt der Nutzungsänderung konnten der Bauakte nicht entnommen werden. Aussagekräftige Unterlagen über den Gebäudebestand standen nur lückenhaft zur Verfügung. 1982 bis 1985 wurde das Wohn- und Geschäftshaus u.a. zur Erweiterung der Dachgaubenfenster und der vorhandenen Lagerflächen umgebaut. Das Gebäude verfügt über ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoss. Die überwiegend gewerblich als Lager- und Ausstellungsräume genutzten Flächen befinden sich im gegenüber dem Straßenniveau abgesenktenTiefparterregeschoss. Straßenseitig weist die Fassade im Erdgeschoss eine Schaufensterfront auf, die über eine einflügelige Zugangstür in die Ausstellungs-/Lagerräume sowie über eine 2-flügelige Torzufahrt in die noch verbliebene Garage verfügt. Der Zugang in die Wohneinheit im Gebäude erfolgt ebenfalls straßenseitig über einen separaten Hauszugang. Das Wohn- und Geschäftshaus ist zum Stichtag leerstehend. Es besteht kein Miet- bzw. Pachtverhältnis. Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden.
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Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
-24% vs. bundesweiter Durchschnitt
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Keine Gitterzelle mit Daten an diesem Punkt (unbewohnt oder Geheimhaltung).
Gesetzliche Sätze — keine Steuerberatung; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht. Reconciled with ODS curated CSV (#850).
Kein Bauleitplan an diesem Punkt vorhanden.
Keine kartierte Lärmbelastung an diesem Punkt (unter der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
IRW ist ein Immobilienrichtwert, kein Bodenrichtwert (BRW) — kein Gutachten, keine Rechtsberatung.
Daten aus dem MaStR; kleine Anlagen können unterdrückt oder approximiert sein.
Für diesen Ort liegen keine statistischen Kennzahlen der Stadt Köln vor.