Bei den zu bewertenden Grundbesitzen handelt es sich um zwei Flurstücke, jeweils bebaut mit einem Zweifamilien- bzw. Einfamilienhaus. Beide Objekte sind jeweils eigengenutzt. Das Grundstück Tente 114 (Flurstück 237, Gutachten 034 K 015/25 – A) ist mit einem freistehenden, nur geringfügig unterkellerten, II-geschossigen Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (ohne Baugenehmigung) sowie mit Schuppen- und Carportanbauten bebaut. Nach Eigentümerangabe sollen die Teilunterkellerung und das Erdgeschoss fast 400 Jahre alt sein. Der Schuppenanbau ist auf das benachbarte Flurstück 164 überbaut. Wohnfläche EG ca. 98 m², OG und DG ca. 154 m². Das Grundstück im Weidenweg 1 (Flurstück 164, Gutachten 034 K 015/25 – B) ist mit einem freistehenden, nicht unterkellerten, I-geschossigen Einfamilienhaus und mit mehreren Holzschuppen bebaut, Baujahr 1960. Wohnfläche ca. 78 m². Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
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Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Keine Gitterzelle mit Daten an diesem Punkt (unbewohnt oder Geheimhaltung).