Bildquelle: zvg-portal
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Grundstück in Wiehl, das mit einem unterkellerten Wohn- und Geschäftshaus bebaut ist. Das Dachgeschoss ist ausgebaut. Es ist eine offene Garage sowie eine Terrasse vorhanden. Die Bewertung erfolgte nur aufgrund des äußeren Anscheins, eine Innenbesichtigung konnte nicht durchgeführt werden. Auf dem Deckblatt des Sachverständigengutachtens steht, dass eine Innenbesichtigung stattgefunden hat. Hierbei handelt es sich um einen Fehler. Aus Seite 10 des Gutachtens geht hervor, dass lediglich eine Bewertung aufgrund des äußeren Anscheins erfolgen konnte.
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