Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Laut Gutachten ist das Flurstück 94 (Größe 2.064 qm) mit einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss in Massivbauweise bebaut. Nach offensichtlich erfolgtem Rückbau sämtlicher Innenwände und Decken wurde mit Einbau der Kellerdecke und Aufstellung von Innenwänden im Erdgeschoss mit dem Wiederaufbau begonnen. Die Erdgeschossdecke sowie die Treppe ins Obergeschoss sind eingeschalt und mit Bewehrung versehen. Von der Obergeschossdecke ist die Holzbalkenlage nur unvollständig vorhanden. Das Objekt befindet sich in geschlossenem Rohbauzustand und ist damit derzeit nicht bewohnbar. Zum seinerzeit erfolgtem Dachgeschossausbau liegen in der Bauakte keine Unterlagen vor. Private Vereinbarungen zum Grundstück mit dem Eigentümer des östlich gelegenen Flurstückes Nr. 93 sind anscheinend dahingehend getroffen, dass ein unentgeltliches zeitlich unbefristetes Überfahrrecht zu Gunsten des Flurstücks Nr. 93 vom Stichweg „Mittelstrasse“ vorm Haus zur Nutzung als Grundstückszufahrt besteht, und dass zu Lasten des Flurstückes Nr. 93 die unentgeltliche, zeitlich unbefristete Aufstellung des Flüssigas-Miettankes über die östliche Grundstücksgrenze hinaus im Bereich der angelegten Terrasse besteht. Diese Vereinbarung sind weder dinglich noch durch Baulast abgesichert, so dass sie für einen neuen Eigentümer möglicherweise nicht gelten. Das Flurstück 89 (Größe 165 qm) ist Ackerland und befindet sich in Ortsrandlage zwischen Friedhof und Sportplatz. Es wird bewirtschaftet - Details zu getroffenen Vereinbarungen sind nicht bekannt. Die Flurstücke grenzen nicht aneinander. Sie sind jedoch im Grundbuch unter einer Bestandsverzeichnisnummer eingetragen, so dass die beiden Flurstücke in der Versteigerung als einheitliches Grundstück behandelt werden.
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Amtlicher Bodenrichtwert, kein Gutachten — keine Rechtsberatung. Maßgeblich für diese Versteigerung ist allein das amtliche Gutachten/Verkehrswert.
Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
-33% vs. bundesweiter Durchschnitt
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Gesetzliche Sätze — keine Steuerberatung; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht. Reconciled with ODS curated CSV (#850).
Kein Bauleitplan an diesem Punkt vorhanden.
Keine kartierte Lärmbelastung an diesem Punkt (unter der Kartierungsschwelle oder nicht kartiert).
IRW ist ein Immobilienrichtwert, kein Bodenrichtwert (BRW) — kein Gutachten, keine Rechtsberatung.
Daten aus dem MaStR; kleine Anlagen können unterdrückt oder approximiert sein.
Für diesen Ort liegen keine statistischen Kennzahlen der Stadt Köln vor.