Bildquelle: zvg-portal
Laut Sachverständigengutachten (per Wertermittlungsstichtag 28.10.2025): Vermietete Drei-Zimmer-Eigentumswohnung mit Flur, Küche, Abstellkammer, Bad, Balkon (Wohnfläche ca. 80 m²) und Kellerraum (ca. 7 m² Nutzfläche) im Sondereigentum sowie einem von dieser Einheit genutzten Laubengang im Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus-Komplex (Baujahr ca. 1971), bestehend aus bis zu achtgeschossigen Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 173 Wohnungen, 65 Garagen- und 79 Frei-Stellplätzen. An der Gesamtanlage besteht nicht unerheblicher Sanierungsbedarf bei derzeit unbekannter Instandhaltungsrücklage, so dass in Zukunft ggf. mit Sonderumlagen gerechnet werden muss.
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Kreisweite Durchschnittswerte — keine Aussage über einzelne Straßen oder Adressen.
Nicht alle Länder liefern in allen Jahren — 0 Unfälle heißt nicht zwingend unfallfrei.
Keine Gitterzelle mit Daten an diesem Punkt (unbewohnt oder Geheimhaltung).