Versteigerungsakte
Bildquelle: zvg-portal
Gemäß Verkehrswertgutachten handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, welches ruinöse Reste baulicher Anlagen (vermutlich Fundamentreste) aufweist. Gemäß einer Stellungnahme des Umweltamtes vom 07.11.2025 kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auf dem Grundstück Kriegsschäden mit einer Verbringung von Trümmerschutt mit erhöhten Schadstoffgehalt im Freiflächenbereich gab. Die Erschließungsanlagen wurden zurückgebaut bzw. sind verschlissen. Miet-und Pachtverträge wurden nicht bekannt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten Bezug genommen
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